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Die Zukunft von Oldtimern in der EU

Die EU wolle künftig darüber bestimmen, ob ein historisches Fahrzeug restauriert werden kann oder ob es verschrottet werden muss. Dies behauptet aktuell das Online-Portal "freiewelt.net". Bundestagsmitglied Carsten Müller (CDU), Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut und Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss, nennt das "politisch motivierte Meinungsmache".

In dem genannten Portal des Herausgebers Sven von Storch ist zu lesen, dass künftig nicht mehr der Eigentümer des Fahrzeugs entscheiden würde, sondern eine noch zu gestaltende EU-Kommission ein Urteil spräche. Nicht näher genannte Kriterien würden vorgeben, wann ein Auto als verfallen gilt mit der Folge, dass ein Fahrzeugbesitzer nicht mehr das Recht habe, selbst zu entscheiden.

Carsten Müller

Carsten MüllerFoto: Deutscher Bundestag

„Die absurden Berichte, über eine drohende europäische Anordnung zur Verschrottung von Oldtimern sind schlichtweg falsche und unzutreffende Fake-News. Das Gegenteil ist im Entwurf zur Neugestaltung der EU-Altfahrzeug-Richtlinie der Fall. Das in den Fake-News-Beiträgen absichtlich grobe Entstellen der Inhalte des europäischen Papiers basiert auf der rein politisch motivierten Panikmache des Verfassers, der der Ehemann der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der AfD-Bundestagfraktion ist", ordnet Carsten Müller ein.

Es werde gezielt Stimmung gegen die EU gemacht. Abgeordnete der AfD-Fraktion seien bei der Diskussion zum Thema im Parlamentskreis Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag zwar anwesend gewesen, sie hätten sich jedoch inhaltlich nicht beteiligt. Tatsache sei, die Europäische Union handele exakt gegenteilig zu den haltlosen Behauptungen in den Beiträgen. "Die Verfasser des Verordnungsentwurfs klammerten bewusst Oldtimer aus dem Anwendungsbereich aus, indem sie historische Fahrzeuge im Kapitel 1, Artikel 2, Nummer 2d explizit in die Ausnahmen aufgenommen haben", betont Müller.

Der Behauptung, die EU wolle künftig die Verschrottung von Oldtimern anordnen können, widerspricht der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag deutlich.

Der Behauptung, die EU wolle künftig die Verschrottung von Oldtimern anordnen können, widerspricht der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag deutlich.Foto: Marc Keiterling

Vertreter der Oldtimerszene hätten sich von Beginn an konstruktiv in die Erarbeitung des Vorschlags eingebracht, denn die Definition historischer Fahrzeuge sei im Verordnungsentwurf noch zu eng gefasst. Zu überarbeiten seien etwa auch Regelungen zu Ersatzteilen oder enthaltende bürokratische Hürden. Carsten Müller: "Daran arbeiten wir weiter gemeinsam und abgestimmt auf nationaler und europäischer Ebene und so lange die Debatten zum Vorschlag in den europäischen Gremien geführt werden. Das wird auch im kommenden Kalenderjahr der Fall sein. Niemand muss die Verschrottung seines Liebhaberfahrzeugs auf Grundlage der noch final zu gestaltenden Verordnung befürchten.“

[Text: Carsten Müller - Fotos: Deutscher Bundestag & Marc Keiterling]

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