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Achtung bei der 07-er Zulassung - keine Probleme mit dem H oder der Saison

Wer mit dem Oldtimer ins Ausland fährt, sollte die Vorschriften kennen: Wohin darf man mit H-Kennzeichen oder rotem 07er-Kennzeichen? Wo ist das D-Schild Pflicht und was gilt in Umweltzonen?

Wer ein H-Kennzeichen an seinem Capri hat, muss auf Reisen keine Probleme befürchten: Damit gibt es keine Einschränkungen für Fahrten ins Ausland. Das H-Kennzeichen dient dem Dauerbetrieb des Fahrzeugs, während das rote 07-Kennzeichen ausreicht, wenn nur die gelegentliche Teilnahme an Veranstaltungen geplant ist. Voraussetzung für beide Kennzeichen ist ein Mindestalter von 30 Jahren (Erstzulassung, nicht Baujahr). Für die Einstufung als Oldtimer ist in beiden Fällen eine spezielle Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur erforderlich.

Beim Saison-Kennzeichen für Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr genutzt werden, legt man verbindlich fest, für welchen zusammenhängenden Zeitraum- mindestens zwei, höchstens elf volle Monate - das Fahrzeug zugelassen sein soll. Die Kombination von H-Zulassung und Saisonkennzeichen ist ebenfalls möglich. Auch beim Saisonkennzeichen gelten bei Fahrten ins Ausland während der Gültigkeitsdauer keine Einschränkungen.

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Mit dem 07-er kann es im Ausland Probleme geben.

Mit dem 07-er kann es im Ausland Probleme geben.

Mit dem roten 07-er Wechselkennzeichen für mehrere Fahrzeuge sind nur die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen, An- und Abfahrten hierzu sowie Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten zum Zweck der Wartung oder Reparatur (sog. Werkstattfahrten) gestattet. Für Fahrten im Ausland muss das 07er-Kennzeichen von den dortigen Behörden nicht anerkannt werden, auch wenn es in der Praxis häufig toleriert wird, wenn die Eintragung der Daten im Fahrzeugschein von der Zulassungsstelle vorgenommen wurde. Aus einigen Ländern, wie beispielsweise aus Frankreich und den Benelux-Staaten, wurden dem ADAC immer wieder einmal Beanstandungen gemeldet, so dass Schwierigkeiten mit hohen Bußgeldern und gegebenenfalls einer Fahrzeugbeschlagnahme nicht ausgeschlossen werden können. Bei Rallyes und Ausfahrten ins Ausland sollten Veranstalter eine entsprechende Genehmigung bei den zuständigen Behörden beantragen.

Wer schon einmal mit einem 07er-Kennzeichen Anerkennungsprobleme im Ausland hatte, wird gebeten, diese Erfahrungen den Oldtimer-Experten des ADAC mitzuteilen. Dies ist per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. möglich.

Auch das rote 06-er Händlerkennzeichen wird nicht überall akzeptiert. Dieses Kennzeichen, das nicht nur auf Oldtimer beschränkt ist, bleibt gewerblichen Nutzern (Händlern, Herstellern, Werkstätten und anderen) vorbehalten für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten. Es wird im Ausland nicht überall akzeptiert, da der hierfür ausgegebene rote Fahrzeugschein nicht dem internationalen Straßenverkehrsübereinkommen entspricht. In Österreich und in Italien wird es meist toleriert, in anderen Ländern kann die Verwendung problematisch sein.

Das Kurzzeit-Kennzeichen mit den Nummern 03 oder 04 für Probe- und Überführungsfahrten wird für maximal fünf Tage ausgestellt. Auch dieses Kennzeichen wird im Ausland nicht überall akzeptiert. In Dänemark, Österreich und Italien wird es aufgrund von Abkommen anerkannt, in anderen Staaten allenfalls toleriert.

Unzulässig ist die Praxis, mit einem roten 06-er Händlerkennzeichen oder einem Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland „im Gepäck“ anzureisen, das Schild dann im Ausland an einem Kfz oder Anhänger anzubringen und so nach Deutschland zu fahren. Diese nicht erlaubte Fernzulassung kann hohe Strafen zur Folge haben.

Rallyes und Ausfahrten

Für Rallyes müssen Oldtimer bei allen Fahrten auf öffentlichen Straßen eine gültige Straßenzulassung besitzen. Bei internationalen und nationalen Renn-/Rallye- und Gleichmäßigkeitswettbewerben im Rahmen der FIA/DMSB-Gruppen haben Standard-Kennzeichen (Eurokennzeichen), Saison-Kennzeichen (innerhalb des angegebenen Zeitraumes) und H-Kennzeichen Gültigkeit. Dagegen sind rote 06-er Händlerkennzeichen, Kurzzeit-Kennzeichen (03-er oder 04-er) und Ausfuhr-Kennzeichen bei solchen Veranstaltungen nicht erlaubt.

Bei roten 07er-Kennzeichen gibt es bei sportlich orientierten Wettbewerben teilweise Zusatzbestimmungen – diese sollten vorher beim Veranstalter abgefragt werden beziehungsweise sind in den Ausschreibungsunterlagen verzeichnet.

Das genormte D-Schild (11,5 x 17,5 Zentimeter) ist nach wie vor für Pkw und Motorräder in allen Nicht-EU-Ländern Pflicht. Nur in EU-Ländern sowie in der Schweiz, Liechtenstein und Norwegen wird das kleine D im Euro-Kfz-Kennzeichen anerkannt. Bei Nichtbeachtung drohen Geldbußen.

Umweltzonen

Für Umweltzonen in Deutschland gilt bekanntlich: Freie Fahrt mit H-Kennzeichen oder rotem 07-Kennzeichen. Fahrteinschränkungen für Oldtimer im benachbarten Ausland hatten die europäischen Oldtimer-Verbände jahrelang verhindert. Doch auch in Städten in Europa werden immer mehr verschiedene Zufahrtsbeschränkungen und -verbote eingerichtet. Teilweise ähneln diese Umweltzonen denen in Deutschland (zum Beispiel CRIT’Air in Frankreich), hinzu kommen Umweltzonen zur Senkung der Schadstoffbelastung, Zufahrtsbeschränkungen zur Verkehrsberuhigung, zeitlich begrenzt oder mit Straßenmaut. Wer mit dem Oldtimer in andere Länder reist, sollte sich grundsätzlich im Vorfeld über die verschiedenen Regelungen informieren.

Mehr Infos und den kompletten ADAC Oldtimer Ratgeber mit allen Infos gibt es zum Gratis-Download unter der Rubrik Oldtimer & Youngtimer.

[Text: Pressemitteilung ADAC e.V.]

 

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