- Vor der Wahl wird ein Wahlausschuss gebildet, der für die korrekte Durchführung der Wahl zuständig ist.
- Vor einer Vorstandswahl muss eine Kassenprüfung erfolgen.
- Alle Kandidaten stellen sich vor der Wahl unter Angabe folgender Daten vor:
- Name
- Alter
- erlernter und derzeit ausgeübter Beruf
- Qualifikation für das jeweilige Amt
- Begründung für die Kandidatur
- Ein Vorstands-Kandidat sollte sich stehend vorstellen.
- Die Vorstandsposten werden in folgender Reihenfolge gewählt:
- Erste/r Vorsitzende/r
- Schatzmeister/in
- Schriftführer/in
- Zweite/r Vorsitzende/r
- Dritte/r Vorsitzende/r
- Beisitzer/in
- Bestätigung bzw. Neuwahl des / der Redakteur/in der Clubzeitschrift
- Bestätigung bzw. Neuwahl der Typreferenten
- Bei der Wahl reicht eine schriftliche Erklärung der ersten oder erneuten Kandidatur. Diese Erklärung muss die Vorstellung des Kandidaten/-in gem. Punkt 3 der Wahlordnung enthalten.
Stand: 2024