Was man beim Import eines Oldtimers beachten muss.

Du hast Deinen Wunsch-Capri im Ausland entdeckt? Der ADAC erklärt, was man beim Import von Oldtimern beachten muss und welche Kosten entstehen.

Der Erwerb eines Oldtimers in einem anderen Land der EU ist seit 1993 kein Zollvorgang mehr. Folglich fallen auch keinerlei Grenz- und Zollformalitäten an.

Wer ein Fahrzeug aus dem Nicht-EU-Ausland einführen möchte, sollte beachten: Die Zollanmeldung/Deklaration muss beim ersten Zollamt der EU erfolgen, in dem das Fahrzeug auf dem Land-, Wasser- oder Luftweg ankommt. An dieser Außengrenze der EU kann man die Verzollung gleich komplett erledigen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, sich einen Einfuhrbeleg (Transitschein) aushändigen zu lassen und mit diesem dann beim zuständigen Zollamt des eigenen Wohnorts den Zollvorgang abschließen.

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Folgende Kosten kommen auf den Käufer zu: Der Einfuhrzoll in Höhe von zehn Prozent, berechnet auf den Wert des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Einfuhr (in der Regel der Kaufpreis) plus Verpackungs- und Frachtkosten, und die Einfuhrumsatzsteuer in der Höhe von 19 Prozent, berechnet auf Kaufpreis plus Verpackungs- und Frachtkosten plus Einfuhrzoll.

Als Nachweis dafür, dass der Einfuhrvorgang erledigt ist, wird eine sogenannte Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zollamt ausgestellt. Diese wird für die spätere Zulassung des Fahrzeuges unbedingt benötigt.

Bei der Zollanmeldung kann es sein, dass eine Kaution (Zollsicherheit) hinterlegt werden muss. Sie soll sicherstellen, dass die Einfuhrabgaben auch wirklich im Zielland bezahlt werden oder bei einem Transit das Fahrzeug auch wieder ausgeführt wird. Die Kaution wird bei der Ausreise wieder zurückerstattet oder mit der eigentlichen Zollforderung verrechnet. Erfolgt die Zollanmeldung bei einem deutschen Zollamt, kann auch die Vorauszahlung der Kfz-Steuer verlangt werden.

Der Ursprungsnachweis

Die EU hat mit vielen Ländern sogenannte Präferenzabkommen geschlossen, wie etwa mit der Schweiz und Norwegen (die sogenannten „EFTA-Länder“). Mit dem Präferenznachweis entfällt bei der Einfuhr die Zollzahlung, aber nicht die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer. Für die Zollbefreiung muss ein Ursprungsnachweis in Form der Warenverkehrsbescheinigung vorliegen. Das Präferenzabkommen gilt jedoch nur, wenn das Fahrzeug ein Produkt der EU oder des präferenzbegünstigten Landes ist.

Auch bei der Ausfuhr kann diese Warenverkehrsbescheinigung eine Rolle spielen, wenn mit dem Zielland ein Präferenzabkommen besteht. Am besten fragt man beim Hersteller nach, ob die Bescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt werden kann. Vor der Ausfuhr muss die Warenverkehrsbescheinigung vom deutschen Zoll bestätigt werden. Achtung: Nach erfolgter Ausfuhr ist die Bestätigung der Warenverkehrsbescheinigung nicht mehr möglich.

Das Sammlungsstück

Unter bestimmten Voraussetzungen werden Oldtimer bei der Einfuhr in die EU als Sammlungsstücke definiert. Das bedeutet: kein Zoll und ein verminderter Einfuhrsteuersatz von sieben Prozent. Die Kriterien zum Zolltarif 9705 sind in der Kombinierten Nomenklatur der EU im Kapitel 97 festgehalten worden. Demnach sind drei Voraussetzungen für die Einstufung als Sammlungsstück erforderlich. Das Fahrzeug muss sich in seinem Originalzustand befinden, ohne wesentliche Änderungen oder Umbauten. Es muss mindestens 30 Jahre alt sein (außer es war bei einem geschichtlichen Ereignis im Einsatz oder hat als Rennfahrzeug bedeutende Erfolge errungen). Das Fahrzeugmodell darf nicht mehr hergestellt werden.

Wichtig ist, dass der Einführer sein Fahrzeug gleich bei der Zollanmeldung als Sammlungsstück deklariert. Die Entscheidung, ob es tatsächlich als solches eingestuft wird, trifft aber letztendlich das zuständige Hauptzollamt. Deshalb sollte man mit dem Zoll bereits vor dem Kauf des Fahrzeuges Rücksprache halten.

Kauf und Überführung

In jedem Fall sollte ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen sein. Dieser ist der Eigentumsnachweis, bis das Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist. Preis, Ausstattung und Übergabetag sollten grundsätzlich im Kaufvertrag festgehalten werden. Man sollte sich außerdem alle im Kaufland üblichen Fahrzeugpapiere unbedingt im Original aushändigen lassen. Es ist ratsam, alles mitzunehmen, was die Geschichte des Wagens dokumentiert.

Mit der Mehrwertsteuer verhält es sich wie folgt: Wer als Privatperson einen Oldtimer von einer Privatperson kauft, zahlt keine Mehrwertsteuer. Weder im Kaufland noch in Deutschland. Wer als Privatperson bei einem Autohändler oder einer Auktion kauft, zahlt den Bruttopreis einschließlich der landesüblichen Mehrwertsteuer. In Deutschland fällt keine weitere Mehrwertsteuer an, dafür bekommt man die ausländische Mehrwertsteuer auch nicht zurück.

Zur Überführung von Oldtimern gibt es mehrere Möglichkeiten: Problemlos ist immer der Transport auf dem Anhänger, weil dazu weder eine Versicherung noch eine Zulassung notwendig ist. Völlig korrekt ist immer auch ein Ausfuhrkennzeichen des Kauflandes. Das Kennzeichen und auch die Kfz-Versicherung dazu sind aber manchmal nur für viel Geld und/oder unter Schwierigkeiten zu bekommen.

Das Fahrzeug kann auch mit der ausländischen Zulassung nach Deutschland gefahren werden. Vergewissere Dich jedoch unbedingt, dass die Zulassung und die Kfz-Versicherung, die der Vorbesitzer für das Fahrzeug abgeschlossen hat, noch aktiv ist und Du als Fahrer für die Überführungsfahrt versichert bist.

Beim Kauf eines Capri im Ausland gibt es einiges zu beachten.

Beim Kauf eines Capri im Ausland gibt es einiges zu beachten.

[Quelle: Pressemitteilung ADAC e.V. vom November 2019]