Club teilt die Sorge wegen einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes nicht

In der ADAC Zentrale, den Regionalclubs, den knapp 1.800 Ortsclubs sowie den 1.100 Einzelclubs in den rund 70 Korporativclubs liefen Anfang Juni zahlreiche Anfragen von Oldtimer- und Motorrad-Freunden auf, die sich auf §6 Absatz 4 des Straßenverkehrsgesetzes bezogen.

Argumente nicht nachvollziehbar

Die Sorgen waren diffus, liefen aber insgesamt auf einen Kern hinaus: Es wurde befürchtet, dass auf Grundlage der Neufassung Sperrungen und Fahrverbote für Oldtimer und Motorräder aus Gründen des Lärmschutzes oder der Luftreinhaltung erlassen werden könnten, oder bestimmte Fahrzeuge insgesamt aus dem Verkehr gezogen werden könnten. Die Unruhe wurde zusätzlich durch eine offene Petition zu diesem Thema, durch Artikel in Zeitschriften und soziale Medien geschürt.

Der ADAC sieht keine Gefahr für einen Ausschluss historischer Fahrzeuge.

Der ADAC sieht keine Gefahr für einen Ausschluss historischer Fahrzeuge.

Nach intensiver Prüfung zusammen mit den Fachleuten der Juristischen Zentrale kann der ADAC diese Sorge nicht teilen. Der Club teilte mit, dass er keine Verschärfung durch die neue Formulierung sehe. Man könne die Argumentation der Petition und die dargestellten Auswirkungen des neuen §6 Absatz 4 StVG auf Oldtimer und andere Fahrzeuge nicht nachvollziehen.

Es werde ein Bestandsschutz im rein zulassungsrechtlichen Sinn und der im Verhaltensrecht durch die Petenten vermischt. Es gehe nicht um die Frage, ob ein Fahrzeug weitergenutzt werden kann, sondern vielmehr um das „Wie“ und mögliche Einschränkungen bei der Nutzung. Ziel der Neufassung des §6 StVG sei, die bestehenden Rechtsgrundlagen neu zusammenzufassen und besser verständlich darzustellen. Dem trage auch Absatz 4 des § 6 Rechnung. Eine Verschärfung der bisher schon möglichen Regelungen erkennt der ADAC nicht.

„Wir lieben Oldtimer“

In diesem Zusammenhang macht der ADAC auf den Flyer „Wir lieben Oldtimer“ aufmerksam. „Unsere historischen Fahrzeuge sind Automobiles Kulturgut. Oldtimer machen nur knapp ein Prozent des gesamten Kfz-Bestandes aus. Mit der geringen Laufleistung von circa 1.500 Kilometern pro Jahr liegen die Fahrleistungen aller Oldtimer im Promillebereich im Vergleich zu den Fahrleistungen des gesamten Fahrzeugbestandes. Diese und weitere Fakten haben wir gemeinsam mit anderen deutschen Oldtimer-Verbänden im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge (AGHF) in dem besagten Flyer zusammengefasst. Wir denken, dass diese Zusammenstellung hilfreich sein kann, um in einer manchmal aufgeheizten Diskussion sachliche Argumente für das Fahren unserer geliebten Oldtimer parat zu haben“, teilt der ADAC mit.

Den Flyer gibt es hier zum Download:

Der Petent hatte mit seiner Petition der Sorge Ausdruck verliehen, dass es mit der neuen Formulierung der Bundesregierung möglich sein könnte, willkürlich Maßnahmen und Verordnungen umzusetzen, welche unter anderem starke Einschnitte in die persönliche Lebenssituation bedeuten. Beispielsweise sei die Formulierung „Schutz vor Lärm“ beliebig durch die Gesetzgebung interpretierbar. Was heute noch erlaubt war, könne morgen als Lärm bewertet und somit verboten werden. Es handele sich um ein subjektives Kriterium, welches schwer qualitativ oder quantitativ bewertet werden kann. Es wären als Konsequenz jederzeit und allerorts Sperrungen für Oldtimer möglich.

Die Petition richtete sich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags, ihre Mitzeichnungsfrist lief am 6. Juli ab. Das Quorum von 50.000 Unterstützungen war bereits Mitte Juni erreicht. So wird der Initiator in öffentlicher Ausschusssitzung angehört.

Korporativclub im ADAC e.V.

[Text: Marc Keiterling | Quelle: Pressemitteilung ADAC e.V. - Foto: Marc Keiterling]